Spielbank Quedlinburg
Spielbank Quedlinburg

Diese Richtlinie beschreibt die gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifizierung bei Spielbank Quedlinburg.

AML- und KYC-Richtlinie der Spielbank Quedlinburg

  1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen

Diese Richtlinie beschreibt die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und zur Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC), die Spielbank Quedlinburg im laufenden Betrieb anwendet.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) sowie einschlägige EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Als lizenzierter Glücksspielanbieter gilt Spielbank Quedlinburg als verpflichtetes Unternehmen im Sinne des GwG und ist zur Umsetzung aller dort vorgesehenen Sorgfaltspflichten verpflichtet.

Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Anforderungen obliegt der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

  1. Zweck dieser Richtlinie

Ziel dieser AML- und KYC-Richtlinie ist es, die Nutzung der Spielbank Quedlinburg für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern, verdächtige Transaktionen und Verhaltensmuster frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden zu erfüllen und die Identität aller Nutzer zuverlässig festzustellen und zu verifizieren.

Diese Richtlinie gilt für alle Nutzer, die ein Konto bei Spielbank Quedlinburg eröffnen oder Transaktionen durchführen.

3. Kundenidentifizierung (KYC)

3.1 Pflicht zur Identifizierung

Spielbank Quedlinburg ist verpflichtet, die Identität jedes Nutzers zu überprüfen. Die Identifizierung erfolgt spätestens vor der ersten Auszahlung. In bestimmten Fällen - insbesondere bei Transaktionen ab einem Betrag von 2.000 EUR als Einzelzahlung oder als verbundene Transaktion innerhalb von 24 Stunden - wird die Überprüfung bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgelöst.

3.2 Erforderliche Dokumente

Zur Verifizierung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lichtbildausweis: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Adressnachweis: aktuelle Rechnung oder Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Zahlungsnachweis: Nachweis über die verwendete Zahlungsmethode (z. B. Kartenvorderseite, Kontoauszug)

Alle eingereichten Dokumente müssen lesbar, aktuell und mit den bei der Registrierung angegebenen Daten übereinstimmen. Unleserliche, abgelaufene oder widersprüchliche Dokumente werden nicht akzeptiert.

3.3 Zusätzliche Identifizierungsverfahren

Spielbank Quedlinburg kann ergänzend einen Selfie-Upload oder ein Video-Ident-Verfahren verlangen, um sicherzustellen, dass die Person hinter dem Konto mit dem eingereichten Ausweisdokument übereinstimmt. Bei Nutzern mit hohem Transaktionsvolumen oder erhöhtem Risikoprofil können zusätzliche Nachweise zur Herkunft der Mittel (Source of Funds, SOF) oder zur Vermögensherkunft (Source of Wealth, SOW) angefordert werden, beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Kontoauszüge.

  1. Mindestalter und Zugangsbeschränkungen

Die Teilnahme an Glücksspielen ist in Deutschland Personen unter 18 Jahren untersagt. Spielbank Quedlinburg stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass Minderjährige keinen Zugang erhalten. Die Altersverifikation ist Bestandteil des KYC-Prozesses und wird bei der Kontoeröffnung durchgeführt.

  1. Risikobasierter Ansatz und Kundenkategorisierung

Spielbank Quedlinburg wendet einen risikobasierten Ansatz an. Nutzer werden anhand festgelegter Kriterien in Risikoklassen eingeteilt:

  • Niedriges Risiko: Standardnutzer, geringe Transaktionsvolumina, keine Auffälligkeiten
  • Mittleres Risiko: erhöhte Transaktionsfrequenz oder -volumen, unvollständige Angaben
  • Hohes Risiko: politisch exponierte Personen (PEP), Nutzer aus Hochrisikoländern, ungewöhnliche Muster

Bei Nutzern mit hohem Risikoprofil werden erweiterte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) angewendet. Dies umfasst eine intensivere Überprüfung der Identität, der Mittelherkunft und des Transaktionsverhaltens.

  1. Transaktionsüberwachung und Verdachtsmeldungen

Spielbank Quedlinburg überwacht laufend alle Transaktionen auf Anzeichen für Geldwäsche oder andere unzulässige Aktivitäten. Zu den überwachten Mustern gehören unter anderem ungewöhnlich hohe Einzahlungen, strukturierte Zahlungen unterhalb von Meldeschwellen, häufige und schnelle Auszahlungen sowie Transaktionen aus oder in Hochrisikoländer gemäß FATF-Einstufung.

Bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist Spielbank Quedlinburg gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report, SAR) an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) zu erstatten. Die betroffene Transaktion kann bis zur Klärung ausgesetzt werden.

  1. Anbindung an LUGAS und OASIS

Spielbank Quedlinburg ist an das zentrale Limitüberwachungssystem LUGAS angebunden. Dieses System stellt sicher, dass das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 EUR pro Spieler über alle lizenzierten Anbieter hinweg eingehalten wird.

Darüber hinaus ist Spielbank Quedlinburg in das bundesweite Selbstsperrsystem OASIS eingebunden. Gesperrte Personen dürfen bei keinem lizenzierten Anbieter spielen. Der OASIS-Status wird bei der Registrierung und bei jeder relevanten Transaktion geprüft.

  1. Zahlungsverkehr und Verifizierungspflichten

Spielbank Quedlinburg setzt ausschließlich regulierte und verifizierte Zahlungsmethoden ein. Zahlungsdienstleister, die keine vollständige Nutzerverifizierung vor der Transaktion gewährleisten, werden nicht akzeptiert. Der Einsatz von Kryptowährungen oder anderen virtuellen Währungen als Zahlungsmittel für Glücksspiele ist nach deutschem Recht nicht zulässig und wird von Spielbank Quedlinburg nicht angeboten.

  1. Datenspeicherung und Aufbewahrungsfristen

Alle im Rahmen der KYC- und AML-Prozesse erhobenen Daten und Dokumente werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt. Dies umfasst insbesondere Identifikationsdokumente, Transaktionsprotokolle, Risikoeinschätzungen und Verdachtsmeldungen. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

  1. Mitwirkungspflichten der Nutzer

Nutzer sind verpflichtet,

  • bei der Kontoeröffnung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  • angeforderte Dokumente fristgerecht einzureichen,
  • Änderungen relevanter Daten (z. B. Adresse, Zahlungsmethode) unverzüglich mitzuteilen und
  • auf Anfrage ergänzende Nachweise zur Mittelherkunft vorzulegen.

Die Weigerung, erforderliche Unterlagen bereitzustellen, kann zur Aussetzung oder Schließung des Kontos führen.

  1. Änderungen dieser Richtlinie

Spielbank Quedlinburg behält sich vor, diese Richtlinie bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen oder der internen Verfahren anzupassen. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern über die üblichen Kommunikationswege mitgeteilt. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website der Spielbank Quedlinburg abrufbar.